Kapitel 83 Verbot demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 83 Verbot demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder für andere Verantwortlichkeiten zu übergeben

Hadith 680: Abu Musa al-Asch’ari (r) erzählte: Einst ging ich mit zwei Vettern (väterlicherseits) zum Propheten (s.a.s.). Da sagte einer der beiden zu ihm (s.a.s.): Oh Gesandter Allahs! Ernenne mich zum Herrscher über einen Teil dessen, was Allah, der Allmächtige und Erhabene, deiner Obhut anvertraut hat! Und der andere sagte das gleiche. Da sagte er (s.a.s.): “Bei Allah, gewiss betrauen wir niemals irgendjemanden mit einem Amt, der darum bittet, oder gierig danach ist.” (Al-Bukhari und Muslim)