Kapitel 29: Das Strafrecht

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte die Hand des Diebes abschlagen zu lassen, wenn der Wert der entwendenden Sache ein Viertel Dinar und aufwärts ausmachte.
[Sahih Muslim Nr. 3189 (im arabischen)]

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wurde die Strafe des Handabschneidens nicht vollzogen, wenn der Wert der entwendenden Sache weniger als der Wert von einem ledernen oder eisernen Schild war. Und beide waren viel wert.
[Sahih Muslim Nr. 3193 (im arabischen)]

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ließ einem Dieb die Hand abschlagen, der einen Schild im Wert von drei Dirham gestohlen hatte.
[Sahih Muslim Nr. 3194 (im arabischen)]

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Allah verfluche den Dieb: Er stiehlt das Ei, worauf seine Hand abgeschnitten wird; und stiehlt das Seil, worauf seine Hand abgeschnitten wird!
[Sahih Muslim Nr. 3195 (im arabischen)]

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute des Stammes Quraish waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Makhtzum, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: Wer kann mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, für sie sprechen? Sie sagten: Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usama, dem Liebling des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm? Da sprach Usama mit ihm. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu ihm: Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allah zusteht? Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl beging, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl beging, gegen ihn die Strafe vollzogen wurde. Ich schwöre bei Allah! Wenn Fatima, die Tochter Muhammads gestohlen hätte, so würde ich ihre Hand abschneiden.
[Sahih Muslim Nr. 3196 (im arabischen)]

`Umar Ibnal Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Allah hat Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm, mit Wahrheit gesandt. Er hat ihm das Buch (den Koran) offenbart, darunter den Vers der Steinigung. Wir haben diesen Vers rezitiert, verstanden und im Kopf behalten. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung (als Strafe) angewendet. Ich fürchte aber, wenn es lange Zeit über die Menschen (nach dem Propheten) vergeht, bis jemand sagt: Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs. Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hatte, in die Irre. Wahrlich die Steinigung steht im Buch Allahs und ist eine gerechte Strafe für diejenigen, Männer und Frauen, die Unzucht begehen, nachdem sie geheiratet haben, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen.
[Sahih Muslim Nr. 3201 (im arabischen)]

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ein muslimischer Mann kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: O Gesandter Allahs, ich beging Unzucht! Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Der Mann wiederholte seinen Ausspruch, und der Prophet wandte sich von ihm ab. Er wiederholte aber seinen Ausspruch viermal. Als er aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst leistete, ließ ihn der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu sich näher kommen und fragte ihn: Bist du geisteskrank? Der Mann sagte: Nein! Der Prophet fragte ihn weiter: Hast du geheiratet? Der Mann erwiderte: Ja! Darauf sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm: Nehmt ihn dann und steinigt ihn!
[Sahih Muslim Nr. 3202 (im arabischen)]

Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, fragte Maiz Ibn Malik: Ist es richtig, was ich über dich gehört habe? Er erwiderte: Was hast du über mich gehört? Der Prophet sagte: Ich hörte, dass du Unzucht mit der Sklavin von Soundso begangen hast. Der Mann sagte: Ja. Er leistete dafür viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst. Darauf veranlasste der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, seine Bestrafung durch Steinigung.
[Sahih Muslim Nr. 3205 (im arabischen)]

Abu Huraira und Zaid Ibn Khalid Al-Guhaniy, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichteten: Ein Beduine kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: O Gesandter Allahs, ich beschwöre dich bei Allah, entscheide zwischen uns nach dem Buch Allahs! Sein Widersacher, der mehr Wissen als seines hatte, trat heran und sagte: Ja, so soll es sein! Entscheide nach Allahs Buch. Aber ich möchte etwas sagen. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Bitte! Da sagte der Mann: Mein Sohn arbeitete für diesen Mann und beging Unzucht mit seiner Frau. Die Leute sagten, mein Sohn müsse gesteinigt werden. Daher bezahlte ich die Auslösung für ihn – einhundert Schafe und eine Sklavin. Später befragte ich einige Gelehrte zu dieser Sache, und sie sagten: Dein Sohn muss mit hundert Peitschenhieben bestraft und ein Jahr des Landes verwiesen werden. Die Frau dieses Mannes muss auch gesteinigt werden. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, ich werde zwischen euch nach dem Buch Allahs richten! Die Sklavin und die Schafe müssen zurückgegeben werden! Dein Sohn erhält hundert Peitschenhiebe und wird für ein Jahr des Landes verwiesen! Und du, Unais, geh morgen früh zu dieser Frau! Wenn sie es gesteht, dann steinige sie! Unais ging zu ihr am nächsten Morgen. Als sie es gestand, führte er den Befehl des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, aus.
[Sahih Muslim Nr. 3210 (im arabischen)]

Abdullah Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen hatten. Der Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, begab sich zu den Juden und sagte zu ihnen: Was findet ihr in der Thora über diejenigen, die Unzucht begingen? Die Juden sagten: Wir schwärzen ihre Gesichter und lassen sie auf einem Reittier mit Entgegengesetzten Gesichtern sitzen und herumgehen. Darauf sagte er: Wenn ihr die Wahrheit sagt, dann bringt die Thora! Sie brachten dann die Thora und lasen sie vor. Einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagteAbdullah Ibn Salaam, der mit dem Gesandten Allahs war: Befiehl ihm, seine Hand abzuheben! Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, dass der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlasste der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ihre Abführung und die beiden wurden gesteinigt. Ich (Abdullah IbnUmar) war einer von denen, die sie gesteinigt haben. Ich sah dann, wie sich der Jude auf sie bückte, um sie vor den Steinen zu schützen!
[Sahih Muslim Nr. 3211 (im arabischen)]

Der Hadith von Abdullah Ibn Abu Aufa, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Asch-Schaibany berichtete: Ich stellteAbdullah Ibn Abu Aufa folgende Frage: Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, die Steinigungsstrafe angewendet? Er entgegnete: Ja! Ich fragte ihn weiter: War das vor oder nach der Offenbarung der Sure An-Nur (Nr.24)? Er sagte: Ich kann mich nicht erinnern!
[Sahih Muslim Nr. 3214 (im arabischen)]

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Wenn die Sklavin von einem unter euch die Unzucht beging, und dies wurde klar, dann soll er ihr die Strafe verabreichen (einhundert Peitschenhiebe) und sie danach nicht mehr tadeln. Wenn sie wieder die Unzucht beging, soll er ihr noch einmal die Strafe verabreichen und sie danach nicht tadeln. Wenn sie die Unzucht zum dritten Mal beging, und dies wurde klar, soll er sie verkaufen, auch wenn sie nur gegen einen Strick aus Haar verkauft wird.
[Sahih Muslim Nr. 3215 (im arabischen)]

Der Hadith von Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Ein Mann, der Wein getrunken hatte, wurde dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht. Der Prophet verabreichte ihm etwa vierzig Peitschenhiebe mit zwei Palmzweigen (deren Blätter entrissen wurden).
[Sahih Muslim Nr. 3218 (im arabischen)]

Abu Burda Al-Ansary, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen: Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafe von Allah bereits festgesetzt wurde.
[Sahih Muslim Nr. 3222 (im arabischen)]

`Ubada Ibn As-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu uns in einer Versammlung: Leistet mir den Treueschwur, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt, noch Unzucht begeht, noch stehlt, und dass ihr niemanden tötet, dessen Leben Allah unverletzt gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht Allahs geschieht. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten; und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese als eine Sühne dafür. Begeht einer aber eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: Wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn.
[Sahih Muslim Nr. 3223 (im arabischen)]

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn ein Tier (ein frei weidendes Vieh) irgendeinen Schaden verursacht, obliegt seinem Besitzer keine Entschädigung. Wenn einer in einen Brunnen oder in ein Bergwerk fällt, obliegt dem Besitzer des Brunnens oder des Bergwerks keine Entschädigung. Das Fünftel soll in den Bodenschätzen entrichtet werden.
[Sahih Muslim Nr. 3226 (im arabischen)]