Keuschheit

“Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen, die in ihren Gebeten voller Demut sind, und die sich von allem leeren Gerede fernhalten, und die, die Zakah entrichten und ihre Schamteile bewahren.” (Qur’an 23:1-5). aber, die darüber hinaus etwas suchen, das sind die Übertreten” (Quran 70:29-31).

Das Bewahren der Schamteile ist durch die Heirat möglich, die der Islam generell befürwortet; sie kann in einigen Fällen als Pflicht (Fard), empfehlenswert (mandub), erlaubt (mubah), verwerflich (makruh ) oder verboten (haram) sein.

Heiraten ist dann eine Pflicht, wenn sich jemand in einer Lage befindet, die zum Brechen des Gesetzes führt. Diese Lage variiert von der Unfähigkeit, seine Blicke zu senken, bis hin zur Unzucht. “Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist dessen, was sie tun, recht wohl kundig. Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen.” (Quran 24:30-31).

Die Heirat wird empfohlen, wenn jemand es sich leisten kann zu heiraten, jedoch nicht die Gefahr für ihn besteht, das Gesetz zu brechen, falls er nicht heiratet. Als verboten gilt eine Heirat dann, wenn man sicher weiß, dass man nicht in der Lage sein wird, die biologischen Verpflichtungen in der Ehe zu erfüllen, oder wenn der Mann seinen finanziellen Aufgaben nicht nachkommen kann, oder ein Ehepartner vorhat, den anderen Partner in der Ehe zu schikanieren und ihm die Ehe zur “Hölle auf Erden” zu machen.

Eine Heirat ist dann verwerflich, wenn der Mann bzw. die Frau mindestens eine seiner/ihrer Hauptaufgaben gegenüber dem anderen Partner nicht erfüllen kann, auch wenn der andere Partner dies weder beanstandet noch ihm diesbezüglich Schaden entsteht.. Dies kann der Fall sein, wenn die Ehefrau z.B. kein Bedürfnis nach geschlechtlicher Beziehung mit diesem Mann hat. Ebenso ist die Heirat verwerflich, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass beide Partner ihre Pflichten gegenüber Allah nicht erfüllen können. Sollte z.B. die Möglichkeit bestehen, dass durch die Heirat mit einer bestimmten Person die Kinder nicht islamisch erzogen werden, so gilt eine solche Heirat ebenfalls als verboten. In allen anderen Fällen ist die Ehe erlaubt.

siehe —-> Anstand, Höllenfeuer, Schamhaftigkeit.