Koran, Sure 16, Vers 114

Koranübersetzung:
Darum esst nun von den erlaubten guten Dingen, womit Allah euch versorgt hat; und seid dankbar für Allahs Huld, wenn Er es ist, Dem ihr dient.

Erläuterung:
16:114-117 – Diese Verse wurden offenbart, als die siebenjährige Hungersnot vorüber war (vgl. oben 16:112-113 und die Anmerkung dazu). Wer nunmehr an Allāh (t) glaubt, der soll die Gebote achten und essen, was erlaubt ist. Diese Verse sind fast identisch mit den Speisevorschriften in der 2. Sura. Die Gläubigen dürfen nicht nach Lust und Laune verbieten und erlauben; denn niemand außer Allāh (t) hat dieses Recht (vgl. 2:169-173; 5:4-5; 6:121, 138-146 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
فَكُلُواْ مِمَّا رَزَقَكُمُ ٱللَّهُ حَلَٰلٗا طَيِّبٗا وَٱشۡكُرُواْ نِعۡمَتَ ٱللَّهِ إِن كُنتُمۡ إِيَّاهُ تَعۡبُدُونَ


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