Koran, Sure 16, Vers 115

Koranübersetzung:
Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber genötigt wird, ohne die Gebote übertreten zu wollen und ohne das Maß zu überschreiten, wahrlich, Allah ist dann Allverzeihend, Barmherzig.

Erläuterung:
16:114-117 – Diese Verse wurden offenbart, als die siebenjährige Hungersnot vorüber war (vgl. oben 16:112-113 und die Anmerkung dazu). Wer nunmehr an Allāh (t) glaubt, der soll die Gebote achten und essen, was erlaubt ist. Diese Verse sind fast identisch mit den Speisevorschriften in der 2. Sura. Die Gläubigen dürfen nicht nach Lust und Laune verbieten und erlauben; denn niemand außer Allāh (t) hat dieses Recht (vgl. 2:169-173; 5:4-5; 6:121, 138-146 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
إِنَّمَا حَرَّمَ عَلَيۡكُمُ ٱلۡمَيۡتَةَ وَٱلدَّمَ وَلَحۡمَ ٱلۡخِنزِيرِ وَمَآ أُهِلَّ لِغَيۡرِ ٱللَّهِ بِهِۦۖ فَمَنِ ٱضۡطُرَّ غَيۡرَ بَاغٖ وَلَا عَادٖ فَإِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٞ رَّحِيمٞ


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