Koran, Sure 16, Vers 084

Koranübersetzung:
Und am Tage, da Wir aus jeglichem Volk einen Zeugen erwecken werden, wird denen, die nicht glauben, nichts gestattet werden, noch wird ihre Entschuldigung angenommen werden.

Erläuterung:
16:84-85 – Der Zeuge weist auf den Propheten oder auf den Gelehrten hin, den Allāh (t) zu jedem Volk entsandt hatte, um zur Anbetung des Einen Wahren Gottes aufzurufen und vor den Folgen des Unglaubens zu warnen. Er wird am Tage des Jüngsten Gerichts Zeuge dafür sein, dass ihre Völker keine Rechtfertigungsgründe für ihren Unglauben hatten. Die Möglichkeit für Reue und Umkehr ist nur im irdischen Leben möglich (vgl. 11:18-22; 17:71-72 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَيَوۡمَ نَبۡعَثُ مِن كُلِّ أُمَّةٖ شَهِيدٗا ثُمَّ لَا يُؤۡذَنُ لِلَّذِينَ كَفَرُواْ وَلَا هُمۡ يُسۡتَعۡتَبُونَ


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