Koran, Sure 16, Vers 085

Koranübersetzung:
Und wenn jene, die Unrecht begangen haben, die Strafe erst erleben, dann wird sie ihnen nicht leicht gemacht, noch werden sie Aufschub erlangen.

Erläuterung:
16:84-85 – Der Zeuge weist auf den Propheten oder auf den Gelehrten hin, den Allāh (t) zu jedem Volk entsandt hatte, um zur Anbetung des Einen Wahren Gottes aufzurufen und vor den Folgen des Unglaubens zu warnen. Er wird am Tage des Jüngsten Gerichts Zeuge dafür sein, dass ihre Völker keine Rechtfertigungsgründe für ihren Unglauben hatten. Die Möglichkeit für Reue und Umkehr ist nur im irdischen Leben möglich (vgl. 11:18-22; 17:71-72 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَإِذَا رَءَا ٱلَّذِينَ ظَلَمُواْ ٱلۡعَذَابَ فَلَا يُخَفَّفُ عَنۡهُمۡ وَلَا هُمۡ يُنظَرُونَ


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