Koran, Sure 16, Vers 090

Koranübersetzung:
Wahrlich, Allah gebietet, gerecht , uneigennützig Gutes zu tun und freigebig gegenüber den Verwandten zu sein; und Er verbietet, was schändlich und abscheulich und gewalttätig ist. Er ermahnt euch; vielleicht werdet ihr die Ermahnung annehmen.

Erläuterung:
16:90 – Ibn Mas‘ūd (r) sagte: ”Dies ist der umfassendste Vers des Qur’ān, der sowohl das Böse als auch das Gute beinhaltet. Er lehrt euch das, was Allāh euch an Geboten und Verboten vorgeschrieben hat, damit ihr euch danach richtet.“ (ÜB). Dieser Vers wird am meisten als Schlusswort der Predigten am Freitagsgebet rezitiert. Initiator dieses schönen Brauchs war der fünfte Kalif ‘Umar Ibn ‘Abdula‘zīz, während dessen Amtszeit die Feindseligkeiten zwischen den Anhängern von ‘Alyy (r) und denen von Mu‘āwiya Ibn Abī Sufiyān eine unerträgliche Form so eingenommen hatten, dass die Imame der Moscheen gegen ihre Gegner – die ja mit ihnen verwandt waren – Bittgebete gesprochen hatten. Da befahl der Kalif einheitlich die Rezitation dieses Qur’ān-Verses in allen Moscheen. Dabei blieb es bis zu unserer heutigen Zeit. Gerecht zu handeln ist allumfassend für alle Beziehungen, sowohl gegenüber dem Erhabenen Schöpfer als auch gegenüber allen anderen Lebewesen einschließlich Mitmenschen, Tieren, Pflanzen, Umwelt usw. Die Begehung von guten Taten darf nur in Erwartung des Wohlwollens Allāhs geschehen; dies darf nicht mit Eigennutzen gemessen werden. Alle anderen Gebote und Verbote sind zu beachten, wie sie von Allāh (t) vorgeschrieben sind. (vgl. 24:20-21 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
۞إِنَّ ٱللَّهَ يَأۡمُرُ بِٱلۡعَدۡلِ وَٱلۡإِحۡسَٰنِ وَإِيتَآيِٕ ذِي ٱلۡقُرۡبَىٰ وَيَنۡهَىٰ عَنِ ٱلۡفَحۡشَآءِ وَٱلۡمُنكَرِ وَٱلۡبَغۡيِۚ يَعِظُكُمۡ لَعَلَّكُمۡ تَذَكَّرُونَ


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