Koran, Sure 17, Vers 015

Koranübersetzung:
Wer den rechten Weg befolgt, der befolgt ihn nur zu seinem eigenen Heil; und wer irregeht, der geht allein zu seinem eignen Schaden irre. Und keine lasttragende Seele soll die Last einer anderen tragen. Und Wir bestrafen nie, ohne zuvor einen Gesandten geschickt zu haben.

Erläuterung:
17:15 – Das heißt: Ein jeder trägt eine Last; doch trägt er nur seine eigene und nicht die eines anderen. “Und Wir bestrafen nie, ohne zuvor einen Gesandten geschickt zu haben”: Es gibt bei Uns keinen Grundsatz, nach dem die Weisheit es erfordert, dass Wir Leute bestrafen, es sei denn, nachdem Wir ihnen einen Gesandten geschickt haben, so dass Wir ihnen das Beweismittel zum Glauben aufgenötigt haben. Man kann nun sagen: Das Beweismittel nötigte sie doch schon, bevor die Gesandten geschickt wurden; denn sie hatten ja die Beweise der Vernunft (‘Aql), durch welche Allāh Wissen verleiht. Die Leute aber haben die geistige Betrachtung vernachlässigt, obwohl sie dazu befähigt waren. Also müssen sie bestraft werden, weil sie die Betrachtung dessen, was ihnen durch die Vernunft gegeben ist, vernachlässigt haben und daher ungläubig waren. Sie müssen nicht etwa deshalb bestraft werden, weil sie die offenbarten Gesetze außeracht gelassen haben, zu denen es ohne Allāhs Beistand keinen Zugang gibt und die man erst dann richtig befolgen kann, wenn man den Glauben gewonnen hat. Darauf kann erwidert werden: Das Schicken von Gesandten gehört zu dem, was zur Betrachtung anregt und vor dem Schlummern in Nachlässigkeit warnt. Man soll nämlich nicht sagen können: “Wir waren nachlässig. Hättest du uns doch einen Gesandten geschickt, der uns zur Betrachtung der Vernunftbeweise angeregt hätte!” (Zam, Gät) (vgl. 6:131-132, 164; 10:108; 28:59; 35:18; 39:7; 53:38 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
مَّنِ ٱهۡتَدَىٰ فَإِنَّمَا يَهۡتَدِي لِنَفۡسِهِۦۖ وَمَن ضَلَّ فَإِنَّمَا يَضِلُّ عَلَيۡهَاۚ وَلَا تَزِرُ وَازِرَةٞ وِزۡرَ أُخۡرَىٰۗ وَمَا كُنَّا مُعَذِّبِينَ حَتَّىٰ نَبۡعَثَ رَسُولٗا


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