Koran, Sure 17, Vers 016

Koranübersetzung:
Und wenn Wir eine Stadt zu zerstören beabsichtigen, lassen Wir Unseren Befehl an ihre Wohlhabenden ergehen; wenn sie in ihr freveln, so wird der Richtspruch gegen sie fällig, und Wir zerstören sie bis auf den Grund.

Erläuterung:
17:16 – Allāh (t) würde niemals Selbst Schändlichkeiten befehlen; denn von Ihm ist alles Heil zu erwarten. Reichtum zu haben ist nach dem göttlichen Gesetz erlaubt; denn aller Reichtum wird von Allāh beschert. Auch Wohlhabend zu sein ist kein strafbarer Zustand. Im Vers ist zu verstehen, dass die Wohlhabenden zunächst aufgefordert werden, nicht mit ihrem Reichtum zu freveln und die Gebote Allāhs einzuhalten. Wenn sie dennoch weiterhin Frevelhaftigkeiten begehen, dann haben sie den göttlichen Richterspruch herausgefordert.

Arabischer Originaltext:
وَإِذَآ أَرَدۡنَآ أَن نُّهۡلِكَ قَرۡيَةً أَمَرۡنَا مُتۡرَفِيهَا فَفَسَقُواْ فِيهَا فَحَقَّ عَلَيۡهَا ٱلۡقَوۡلُ فَدَمَّرۡنَٰهَا تَدۡمِيرٗا


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