Koran, Sure 17, Vers 071

Koranübersetzung:
An jenem Tage, da werden Wir ein jedes Volk mit seinem Führer vorladen. Diejenigen, die dann ihr Buch in ihrer Rechten empfangen werden, werden ihr Buch verlesen und nicht das geringste Unrecht erleiden.

Erläuterung:
17:71-72 – Hier folgt die Erinnerung an den Tag des Jüngsten Gerichts. Die Führer der Völker und Gemeinschaften erscheinen bei der Rechenschaft als Zeugen gegenüber ihren eigenen Leuten, die sich gegen die göttliche Ermahnung gewährt und als blind gestellt haben. Diese Führer können Propheten, Gelehrte oder rechtschaffene Menschen sein, die im irdischen Leben ihre Leute zur Befolgung der Rechtleitung ermahnt haben. Ibn ‘Abbās meint, dass mit dem Wort “Führer” hier das Verzeichnis ihrer Handlungen gemeint ist (ÜB) (vgl. 2:124; 16:84; 20:124-125; 84:7 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
يَوۡمَ نَدۡعُواْ كُلَّ أُنَاسِۢ بِإِمَٰمِهِمۡۖ فَمَنۡ أُوتِيَ كِتَٰبَهُۥ بِيَمِينِهِۦ فَأُوْلَٰٓئِكَ يَقۡرَءُونَ كِتَٰبَهُمۡ وَلَا يُظۡلَمُونَ فَتِيلٗا


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