Koran, Sure 2, Vers 159

Koranübersetzung:
Diejenigen, die verbergen, was Wir von den klaren Beweisen und der Rechtleitung herabsandten, nachdem Wir es den Menschen im Buch erklärt hatten, diese verflucht Allah, und diese verfluchen auch die Fluchenden

Erläuterung:
2:159 – Der Anfang dieses Verses stellt eine bleibende Warnung an alle Menschen zu allen Orten und Zeiten dar, die das verheimlichen, was Allāh (t) in Seinem Buch – dem Qur’ān – von den klaren Beweisen und der Rechtleitung herabgesandt hat. Auf denjenigen, die trotz dieser Warnung derartiges Verbrechen begehen, lastet der Fluch Allāhs und der “Fluchenden”, d.h. “der Engel und der Menschen allesamt” (s.u. Vers 160), deren Fluch dadurch wirksam wird, weil sie die Übeltaten und das Unrecht gegen die Menschheit verabscheuen. Dies ist auch der Fall, wenn Menschen unterdrückt oder ungerecht behandelt werden: Sie fluchen gegen den Übeltäter und ihre Hilferufe steigen zu Allāh (t) empor und rufen Seinen Zorn hervor.

Arabischer Originaltext:
إِنَّ ٱلَّذِينَ يَكۡتُمُونَ مَآ أَنزَلۡنَا مِنَ ٱلۡبَيِّنَٰتِ وَٱلۡهُدَىٰ مِنۢ بَعۡدِ مَا بَيَّنَّٰهُ لِلنَّاسِ فِي ٱلۡكِتَٰبِ أُوْلَٰٓئِكَ يَلۡعَنُهُمُ ٱللَّهُ وَيَلۡعَنُهُمُ ٱللَّٰعِنُونَ


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