Koran, Sure 2, Vers 180

Koranübersetzung:
Es ist euch vorgeschrieben, dass, wenn sich bei einem von euch der Tod einstellt, sofern er Gut hinterlässt, den Eltern und den Verwandten auf geziemende Art ein Vermächtnis gemacht wird. Dies ist eine Verpflichtung gegenüber den Gottesfürchtigen.

Erläuterung:
2:180 – Hier handelt es sich nicht nur um die Sicherung des Eigentums durch das Erbrecht der Šarī‘a, das wir in Sura 4 ausführlicher finden, sondern auch um die Pflicht zur Niederschrift eines Testaments, damit Streitigkeiten unter Erben vermieden werden können.

Arabischer Originaltext:
كُتِبَ عَلَيۡكُمۡ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ ٱلۡمَوۡتُ إِن تَرَكَ خَيۡرًا ٱلۡوَصِيَّةُ لِلۡوَٰلِدَيۡنِ وَٱلۡأَقۡرَبِينَ بِٱلۡمَعۡرُوفِۖ حَقًّا عَلَى ٱلۡمُتَّقِينَ


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