Koran, Sure 2, Vers 184

Koranübersetzung:
Es sind nur abgezählte Tage. Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage . Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wenn jemand freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es wüsstet!

Erläuterung:
2:184 – Zuerst wurde der Sinn des Fastens erklärt, dass es namentlich Gottesfurcht schaffen soll. Im selben Zusammenhang stehen einige Einzelheiten, die bezüglich der Fastenregeln gegeben worden sind, so was eine Person tun soll, falls sie krank ist oder auf Reisen, oder falls sie völlig unfähig ist, überhaupt zu fasten. Für die Kranken oder für die Reisenden wird festgelegt, dass sie das Fasten unterbrechen können, solange die Zeit der Krankheit oder Reise andauert, dass sie aber die verlorenen Tage später nachholen müssen. Was wird unter Krankheit verstanden? Der Qur’ān hat das nicht umrissen, aber es wurde klar gemacht, dass die Krankheit solcherart sein soll, dass ganz offensichtlich die Möglichkeit besteht, dass sich die Krankheit verschärft, falls das Fasten unternommen wird. Gewöhnliche Unpässlichkeiten sollten nicht dazu führen, das Fasten aufzugeben. Das gleiche gilt für eine Reise. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, wie weit die Spanne sein muss, um als Reise betrachtet zu werden. Einige Gelehrten meinen, dass schon bei einer Tagesreise das Fasten unterbrochen werden kann. Aber die hanafitischen Rechtsschule schreibt wieder, dass dazu erst eine Reise von drei Tagen in Frage kommt. Bei einer Reise von geringerer Dauer sollte das Fasten gehalten werden. Weiter wurde festgelegt, dass ein Mensch, der das Fasten nicht aushalten kann, einige Personen speisen sollte mit dem gleichen Essen, das er gewöhnlich zu sich nimmt. In diesem Vers wurde der Ausdruck “yuṭīqūnahu” gebraucht. Kenner der arabischen Sprache sagen, dass es zwei Ausdrücke gibt: “Ṭāqa” (Kraft) und “Wus‘” (Vermögen, Fähigkeit). Wenn gesagt wird, dass eine bestimmte Arbeit über eines Menschen “Wus‘” geht, so bedeutet dies, dass er dies nur unter Auftreibung der letzten Kräfte tun könnte. Im Ausdruck “yuṭīqūnahu” ist das gleiche Merkmal gegeben, nämlich dass alte schwache Männer und Frauen das Fasten aufgeben können, falls Fasten für sie unerträglich ist, aber unter der Voraussetzung, dass sie einige arme Personen speisen. (Nia) 2:184 – Der Wortlaut über Krankheit und Reise ist allgemein gefasst und nicht eingeengt. Jede Krankheit und jede Reise erlaubt das Brechen des Fastens unter der Bedingung, dass die versäumten Fastentage später nachgeholt werden. Anas Ibn Mālik (r) sagte: ”Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Allāh nahm dem Reisenden die Hälfte des Gebets und erlaubte ihm, das Fasten zu brechen; Er erlaubte es auch der stillenden und schwangeren Frau, wenn sie Schaden für ihr Kind fürchtet.«“ Nach der Offenbarung der Fastenpflicht im zweiten Jahr nach der Hiǧra – kurz vor der Verpflichtung zum Kampf – fiel es den Muslimen schwer, das Fasten einzuhalten. Demjenigen, der das Fasten nur mit größter Anstrengung ertragen konnte, ließ Allāh (t) aus Barmherzigkeit die Ersatzleistung in der Form von Armenspeisung zu. Dann legte Er ihnen nahe, das Fasten vorzuziehen, und zwar mit der Begründung: “Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet.”

Arabischer Originaltext:
أَيَّامٗا مَّعۡدُودَٰتٖۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٖ فَعِدَّةٞ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَۚ وَعَلَى ٱلَّذِينَ يُطِيقُونَهُۥ فِدۡيَةٞ طَعَامُ مِسۡكِينٖۖ فَمَن تَطَوَّعَ خَيۡرٗا فَهُوَ خَيۡرٞ لَّهُۥۚ وَأَن تَصُومُواْ خَيۡرٞ لَّكُمۡ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ


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