Koran, Sure 2, Vers 188

Koranübersetzung:
Und verschlingt nicht euer Vermögen untereinander in ungerechter Weise und bietet es nicht den Behörden an, um einen Teil vom Vermögen der Menschen in sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisst.

Erläuterung:
2:188 – Nach dem Gebot des Fastens werden hier und im darauf folgenden Vers andere Gesetze, Gebote und Lehren zum Heil der Menschheit verkündet. Primär handelt es sich um die Macht des Vermögens bzw. des Geldes im Verständnis der Marktwirtschaft, weil dies eine herrschaftliche Rolle unter den Menschen spielt. Während die ganze Schöpfung Allāh (t) gehört, ist dennoch hier die Rede von “euer Vermögen” und “Vermögen der Menschen”, um die Verfügbarkeit des Menschen über einen Teil der Güter im Reich Allāhs durch Seine Ermächtigung zum Ausdruck zu bringen. Es handelt sich um den Befehl “verschlingt nicht”; dieser bedeutet, wenn man sein Vermögen dazu verwendet, andere – etwa Beamte oder Behörden – zu bestechen, um sich unter dem Deckmantel der Rechtmäßigkeit materielle Vorteile zu verschaffen.

Arabischer Originaltext:
وَلَا تَأۡكُلُوٓاْ أَمۡوَٰلَكُم بَيۡنَكُم بِٱلۡبَٰطِلِ وَتُدۡلُواْ بِهَآ إِلَى ٱلۡحُكَّامِ لِتَأۡكُلُواْ فَرِيقٗا مِّنۡ أَمۡوَٰلِ ٱلنَّاسِ بِٱلۡإِثۡمِ وَأَنتُمۡ تَعۡلَمُونَ


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