Koran, Sure 2, Vers 198

Koranübersetzung:
Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn strebt. Und wenn ihr von ‘Arafat herbeieilt, dann gedenkt Allahs bei Al- Masch‘ari-l-haram. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen wart, die irregingen.

Erläuterung:
2:198 – Es wird bei Al-Buḫāryy berichtet, dass die Muslime Bedenken hatten, Handel und Geschäfte während der Pilgerfahrt zu betreiben. Sie wollten dafür sorgen, dass ihre Aufrichtigkeit, reinen Absichten und die Richtigkeit ihrer Pilgerfahrtpflicht makellos bleiben. Darauf wurde der Qur’ān-Vers offenbart. Die Versammlung aller Pilger in ‘Arafāt, östlich von Makka, am 9. Ḏu-l-Ḥiǧǧa stellt den Höhepunkt der Pilgerfahrt dar. Die Gläubigen stehen dort von Mittag bis zum Sonnenuntergang, um Allāh (t) zu gedenken. Das Stehen am ‘Arafāt ist eine Vorbedingung für die Gültigkeit der Pilgerfahrt. Al-Maš‘ari-l-ḥarām befindet sich auf dem Gebiet von Al-Muzdalifa zwischen ‘Arafāt und Minā.

Arabischer Originaltext:
لَيۡسَ عَلَيۡكُمۡ جُنَاحٌ أَن تَبۡتَغُواْ فَضۡلٗا مِّن رَّبِّكُمۡۚ فَإِذَآ أَفَضۡتُم مِّنۡ عَرَفَٰتٖ فَٱذۡكُرُواْ ٱللَّهَ عِندَ ٱلۡمَشۡعَرِ ٱلۡحَرَامِۖ وَٱذۡكُرُوهُ كَمَا هَدَىٰكُمۡ وَإِن كُنتُم مِّن قَبۡلِهِۦ لَمِنَ ٱلضَّآلِّينَ


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