Koran, Sure 2, Vers 220

Koranübersetzung:
über diese Welt und das Jenseits. Sie befragen dich über die Waisen. Sprich: ”Ihre Lage zu verbessern ist gut. Und wenn ihr ihre Angelegenheiten mit den euren zusammentut, so sind sie eure Geschwister.“ Und Allah weiß den Unheilstifter von dem zu unterscheiden, der Gutes tut. Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er euch in Bedrängnis gebracht. Wahrlich, Allah ist Allmächtig, Allweise.

Erläuterung:
2:220 – Vor der Zeit des Islam war es üblich, dass die mit der Obhut von Waisen Betrauten, deren Besitz mit dem ihren zusammentaten, damit Handel trieben und den Unterhalt ihrer Mündel davon bestritten. Dies blieb nicht immer ohne Schädigung der Waisen. Die Muslime wurden in einigen Qur’ān-Versen davor gewarnt, sich am Eigentum der Waisen zu vergreifen. Daraufhin waren sie übereifrig bestrebt, die Belange der Waisen von den ihren zu trennen, was wiederum nicht ohne Benachteiligung für die Elternlosen blieb. In diesem Vers nun wird zur Mäßigung aufgerufen. Die Muslime haben durchaus das Recht, auch über das den Waisen Gehörende zu verfügen, doch müssen sie dabei stets darauf bedacht sein, dies nur zum Wohle der ihnen Anvertrauten zu tun. Waise verdienen dieselbe Liebe und Fürsorge wie leibliche Brüder. Wenn man sich, über das, was für ihren Unterhalt benötigt wird hinaus, an ihrem Vermögen insgeheim und ungerechtfertigterweise bereichert, so sieht doch Allāh (t) alles, was man tut. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
فِي ٱلدُّنۡيَا وَٱلۡأٓخِرَةِۗ وَيَسۡ‍َٔلُونَكَ عَنِ ٱلۡيَتَٰمَىٰۖ قُلۡ إِصۡلَاحٞ لَّهُمۡ خَيۡرٞۖ وَإِن تُخَالِطُوهُمۡ فَإِخۡوَٰنُكُمۡۚ وَٱللَّهُ يَعۡلَمُ ٱلۡمُفۡسِدَ مِنَ ٱلۡمُصۡلِحِۚ وَلَوۡ شَآءَ ٱللَّهُ لَأَعۡنَتَكُمۡۚ إِنَّ ٱللَّهَ عَزِيزٌ حَكِيمٞ


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