Koran, Sure 2, Vers 229

Koranübersetzung:
Die Scheidung ist zweimal. Dann in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt – das sind diejenigen, die Unrecht tun.

Erläuterung:
2:229-230 – Für die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung vgl. den Titel: “Die Scheidung nach islamischem Recht”, Islamische Bibliothek).

Arabischer Originaltext:
ٱلطَّلَٰقُ مَرَّتَانِۖ فَإِمۡسَاكُۢ بِمَعۡرُوفٍ أَوۡ تَسۡرِيحُۢ بِإِحۡسَٰنٖۗ وَلَا يَحِلُّ لَكُمۡ أَن تَأۡخُذُواْ مِمَّآ ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ شَيۡ‍ًٔا إِلَّآ أَن يَخَافَآ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِۖ فَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡهِمَا فِيمَا ٱفۡتَدَتۡ بِهِۦۗ تِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِ فَلَا تَعۡتَدُوهَاۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَأُوْلَٰٓئِكَ هُمُ ٱلظَّٰلِمُونَ


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