Koran, Sure 2, Vers 232

Koranübersetzung:
Und wenn ihr die Frauen entlasst und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisst nicht.

Erläuterung:
2:232 – Mit dem “Termin” ist die gesetzliche Wartefrist gemeint. (s. oben 2:228 und die Anmerkung dazu). Unter “ihre Gatten zu heiraten” fällt entweder ein anderer Gatte oder selbst der Ex-Ehemann, falls beide Parteien – Mann und Frau – in einem neuen Ehevertrag in gütiger Weise einigen. Diese göttliche Maßnahme gibt der Frau eine freie Entscheidung über ihr eigenes Leben, und ist damit besser und reiner für alle Beteiligten.

Arabischer Originaltext:
وَإِذَا طَلَّقۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَبَلَغۡنَ أَجَلَهُنَّ فَلَا تَعۡضُلُوهُنَّ أَن يَنكِحۡنَ أَزۡوَٰجَهُنَّ إِذَا تَرَٰضَوۡاْ بَيۡنَهُم بِٱلۡمَعۡرُوفِۗ ذَٰلِكَ يُوعَظُ بِهِۦ مَن كَانَ مِنكُمۡ يُؤۡمِنُ بِٱللَّهِ وَٱلۡيَوۡمِ ٱلۡأٓخِرِۗ ذَٰلِكُمۡ أَزۡكَىٰ لَكُمۡ وَأَطۡهَرُۚ وَٱللَّهُ يَعۡلَمُ وَأَنتُمۡ لَا تَعۡلَمُونَ


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