Koran, Sure 2, Vers 233

Koranübersetzung:
Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisst, dass Allah wohl sieht, was ihr tut.

Erläuterung:
2:233 – Diese zweite Sura, “Al-Baqara”, gilt in der Gelehrsamkeit als solche, die das Zusammenleben in der islamischen Gesellschaft regelt; denn sie wurde zu Al-Madīna offenbart (vgl. oben die Einleitung zu dieser Sura) nach dem Zustandekommen des islamischen Staates. In den vorangegangenen Versen haben wir ausführliche Gebote über Heirat, Scheidung, Menstruation, Wartefrist und Wiederheirat erfahren. In diesem Vers ist von Mutterschaft, Kindern und Stillen die Rede. Da dies inmitten der Anweisungen im Zusammenhang mit der Scheidung steht, bezieht es sich vornehmlich auf geschiedene Mütter, in deren Fall es besonders wichtig ist, dass die Interessen der Kinder gewahrt werden. Das bedeutet, dass eine frühere Beendigung des Stillens ebenfalls zulässig ist. Allāh, der Allwissende, empfiehlt den Müttern das Stillen ihrer Kinder zwei Jahre lang, weil dies sowohl für das physische wie auch für das psychische Wohlbefinden das Beste ist. Die neuesten Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass eine zweijährige Stillzeit dem störungsfreien Wachstum des Neugeborenen am zuträglichsten ist. Ein Vater darf die Liebe der Mutter zu ihrem Kind nicht dazu benützen, um sich vor dem vorgeschriebenen Unterhalt zu drücken. Ebenso ist es der Mutter untersagt, die Sorge des Vaters um das Wohl des Kindes dazu zu missbrauchen, ihm finanziell zu überlasten. Das heißt, wenn der Vater stirbt, obliegt dem Erben des Vaters die Pflicht, für das Kind zu sorgen. (ÜB).

Arabischer Originaltext:
۞وَٱلۡوَٰلِدَٰتُ يُرۡضِعۡنَ أَوۡلَٰدَهُنَّ حَوۡلَيۡنِ كَامِلَيۡنِۖ لِمَنۡ أَرَادَ أَن يُتِمَّ ٱلرَّضَاعَةَۚ وَعَلَى ٱلۡمَوۡلُودِ لَهُۥ رِزۡقُهُنَّ وَكِسۡوَتُهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ لَا تُكَلَّفُ نَفۡسٌ إِلَّا وُسۡعَهَاۚ لَا تُضَآرَّ وَٰلِدَةُۢ بِوَلَدِهَا وَلَا مَوۡلُودٞ لَّهُۥ بِوَلَدِهِۦۚ وَعَلَى ٱلۡوَارِثِ مِثۡلُ ذَٰلِكَۗ فَإِنۡ أَرَادَا فِصَالًا عَن تَرَاضٖ مِّنۡهُمَا وَتَشَاوُرٖ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡهِمَاۗ وَإِنۡ أَرَدتُّمۡ أَن تَسۡتَرۡضِعُوٓاْ أَوۡلَٰدَكُمۡ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ إِذَا سَلَّمۡتُم مَّآ ءَاتَيۡتُم بِٱلۡمَعۡرُوفِۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ بِمَا تَعۡمَلُونَ بَصِيرٞ


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