Koran, Sure 2, Vers 235

Koranübersetzung:
Und es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr ihnen gegenüber Heiratsabsichten andeutet oder euch insgeheim mit diesem Gedanken tragt. Allah wusste, dass ihr an sie denken werdet. Doch verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, außer ihr sprecht ein geziemendes Wort. Und fasst keinen festen Entschluss zum Ehebund, bevor die Wartezeit erfüllt ist. Und wisst, dass Allah dessen gewahr ist, was in euren Seelen ist. Darum seid vor Ihm auf der Hut. Und wisst, dass Allah Allverzeihend und Nachsichtig ist.

Erläuterung:
2:235 – Heiratsabsichten während der Wartezeit nur anzudeuten oder innerlich einen Heiratswunsch zu hegen, eine Witwe nach Ablauf ihrer Wartezeit zu heiraten, sind nicht verboten. Mit offenen Heiratsangeboten dagegen soll man zurückhaltend sein, damit man die Gefühle einer trauernden Frau nicht verletzt.

Arabischer Originaltext:
وَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ فِيمَا عَرَّضۡتُم بِهِۦ مِنۡ خِطۡبَةِ ٱلنِّسَآءِ أَوۡ أَكۡنَنتُمۡ فِيٓ أَنفُسِكُمۡۚ عَلِمَ ٱللَّهُ أَنَّكُمۡ سَتَذۡكُرُونَهُنَّ وَلَٰكِن لَّا تُوَاعِدُوهُنَّ سِرًّا إِلَّآ أَن تَقُولُواْ قَوۡلٗا مَّعۡرُوفٗاۚ وَلَا تَعۡزِمُواْ عُقۡدَةَ ٱلنِّكَاحِ حَتَّىٰ يَبۡلُغَ ٱلۡكِتَٰبُ أَجَلَهُۥۚ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ يَعۡلَمُ مَا فِيٓ أَنفُسِكُمۡ فَٱحۡذَرُوهُۚ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ غَفُورٌ حَلِيمٞ


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