Koran, Sure 2, Vers 236

Koranübersetzung:
Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlasst, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende , was er vermag, und der Minderbemittelte , was er vermag – eine Versorgung auf gütige Weise. eine Verpflichtung für die Gütigen.

Erläuterung:
2:236 – Das Lösen eines Ehevertrags vor der Gewährung einer Brautgabe und bevor die geschlechtliche Beziehung zwischen Braut und Bräutigam vollzogen ist, bedeutet kein Verstoß gegen göttliche Vorschrift. Um eine freundliche Atmosphäre zwischen beiden Partnern und ihren Angehörigen zu schaffen, wird hier aus Menschlichkeit geboten, die “enttäuschte” Braut nicht mit leeren Händen gehen zu lassen. Ihr gegenüber freigebig zu sein wird in der Weise ans Herz gelegt. Ihr Versorgung zu gewähren oder Geschenke zu machen gehört dazu. Die Höhe des Gegebenen wird hier nicht bestimmt. Nur die Güte eines jeden Menschen wird angesprochen.

Arabischer Originaltext:
لَّا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ إِن طَلَّقۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ مَا لَمۡ تَمَسُّوهُنَّ أَوۡ تَفۡرِضُواْ لَهُنَّ فَرِيضَةٗۚ وَمَتِّعُوهُنَّ عَلَى ٱلۡمُوسِعِ قَدَرُهُۥ وَعَلَى ٱلۡمُقۡتِرِ قَدَرُهُۥ مَتَٰعَۢا بِٱلۡمَعۡرُوفِۖ حَقًّا عَلَى ٱلۡمُحۡسِنِينَ


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