Koran, Sure 2, Vers 237

Koranübersetzung:
Und wenn ihr sie entlasst, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erlässt es. Und wenn ihr es erlasst, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesst nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl, was ihr tut.

Erläuterung:
2:237 – Wird der Ehevertrag nach der Gewährung einer Brautgabe und bevor die geschlechtliche Beziehung zwischen Braut und Bräutigam vollzogen ist, gelöst, so gehört die Hälfte der Brautgabe der Frau, es sei denn, der Mann erlässt ihr freiwillig die ganze Brautgabe, oder die Frau bzw. ihr gesetzlicher Vertreter die Zahlung aus freier Entscheidung erlässt. Wie die Güte und Freigebigkeit im vorangegangenen Vers ans Herz gelegt wurden, werden diese hier weiter betont. Derartiges gütiges Verhalten im Umgang mit den Mitmenschen in schweren Zeiten ist unerlässliche Voraussetzung für die Pflege der innermenschlichen Beziehung.

Arabischer Originaltext:
وَإِن طَلَّقۡتُمُوهُنَّ مِن قَبۡلِ أَن تَمَسُّوهُنَّ وَقَدۡ فَرَضۡتُمۡ لَهُنَّ فَرِيضَةٗ فَنِصۡفُ مَا فَرَضۡتُمۡ إِلَّآ أَن يَعۡفُونَ أَوۡ يَعۡفُوَاْ ٱلَّذِي بِيَدِهِۦ عُقۡدَةُ ٱلنِّكَاحِۚ وَأَن تَعۡفُوٓاْ أَقۡرَبُ لِلتَّقۡوَىٰۚ وَلَا تَنسَوُاْ ٱلۡفَضۡلَ بَيۡنَكُمۡۚ إِنَّ ٱللَّهَ بِمَا تَعۡمَلُونَ بَصِيرٌ


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