Koran, Sure 2, Vers 262

Koranübersetzung:
Diejenigen, die ihr Vermögen auf dem Weg Allahs spenden, dann dem, was sie gespendet haben, weder Vorhaltung noch Ungemach folgen lassen, denen wird ihr Lohn von ihrem Herrn zuteilwerden, und weder Angst wird über sie kommen noch werden sie traurig sein.

Erläuterung:
2:262 – Seinen Reichtum im Wege Allāhs auszugeben ohne zu versuchen, seinen Ruf der Großzügigkeit aufzurichten und ohne Aufheben machen zu wollen, ist eine hoch verdienstvolle Tat im Islam. Der Qur’ān betont mehrmals, dass die Gläubigen diese Gewohnheit so viel wie möglich pflegen sollten. In diesem Vers hat Allāh auch die Gläubigen aufgefordert, ihren Reichtum für die Sache Allāhs auszugeben, und es wurde hervorgehoben, dass ein Mensch göttliche Belohnung erwarten darf, wenn er seinen Reichtum im Wege Allāhs ausgibt, vorausgesetzt, dass er sich immer zwei Dinge vergegenwärtigt. Erstens sollte jemand, der von seinem Reichtum jemandem gibt, niemals von seiner Großzügigkeit reden oder von den Wohltaten, die er jenem erwiesen hat. Wenn er jemandem hilft, so sollte er nicht erwarten, dass dieser ihm dankbar ist. Er sollte nicht in seinem Herzen das Gefühl hochheben, dass er ein Wohltäter wäre. Zweitens sollte er keine Ungerechtigkeit gegen die Person begehen, der er hilft. (Nia) Zusätzliche Erläuterung: 2:262-263 – Mit diesem Vers schützt Allāh (t) Würde und Gefühle des Empfängers (ÜB). “Ungemach zufügen” bedeutet, dass man gegen den Beschenkten anmaßend wird, weil man ihm etwas gegeben hat. Ferner, dass es ein Unterschied ist, ob man etwas spendet oder ob man darauf verzichtet, auf derartige Verdienste zu pochen und dem Beschenkten Ungemach zuzufügen. Ferner soll es deutlich machen, dass dieser Verzicht besser ist als das Spenden selbst, genau wie Allāh den geraden Kurs im Glauben durch Sein Wort in 41:30; 46:12 für besser hingestellt hat als die Annahme des Glaubens. “Freundliche Worte”: eine höfliche Ablehnung. “Und Verzeihen”: und dass man dem Bittenden vergibt, wenn sich seine Bitte für den Angegangenen als lästig erweist, oder dass man von Allāh Vergebung erhält, weil man höflich abgelehnt hat, oder dass der Bittende vergibt, weil er die höfliche Ablehnung als zureichenden Entschuldigungsgrund ansieht. (Zam, Gät)

Arabischer Originaltext:
ٱلَّذِينَ يُنفِقُونَ أَمۡوَٰلَهُمۡ فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ ثُمَّ لَا يُتۡبِعُونَ مَآ أَنفَقُواْ مَنّٗا وَلَآ أَذٗى لَّهُمۡ أَجۡرُهُمۡ عِندَ رَبِّهِمۡ وَلَا خَوۡفٌ عَلَيۡهِمۡ وَلَا هُمۡ يَحۡزَنُونَ


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