Koran, Sure 2, Vers 270

Koranübersetzung:
Und was ihr an Spende gebt oder als Gelübde versprecht, seht, Allah weiß es, und die Ungerechten finden keine Helfer.

Erläuterung:
2:270 – Spenden und Gelöbnisse können nur gegenüber Allāh (t) abgeleistet und eingehalten werden. Tut man dies einem anderen gegenüber, so begeht man Beigesellung bzw. Götzendienerei, wie dies der Fall war mit den heidnischen Bräuchen in der Zeit der Ǧāhiliyya vor dem Islam.

Arabischer Originaltext:
وَمَآ أَنفَقۡتُم مِّن نَّفَقَةٍ أَوۡ نَذَرۡتُم مِّن نَّذۡرٖ فَإِنَّ ٱللَّهَ يَعۡلَمُهُۥۗ وَمَا لِلظَّٰلِمِينَ مِنۡ أَنصَارٍ


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