Koran, Sure 2, Vers 279

Koranübersetzung:
Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allah und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird.

Erläuterung:
2:279-281 – Die Kriegserklärung gilt an die Gläubiger aus dem Zinsgeschäft, um die “geplagten” Schuldner zu befreien. Im Qur’ān finden wir bei keinem der Gebote und Verbote eine derartige Drohung mit dem Krieg. Die Rücknahme des bezahlten Kapitals stellt kein Unrecht gegen den Schuldner dar.

Arabischer Originaltext:
فَإِن لَّمۡ تَفۡعَلُواْ فَأۡذَنُواْ بِحَرۡبٖ مِّنَ ٱللَّهِ وَرَسُولِهِۦۖ وَإِن تُبۡتُمۡ فَلَكُمۡ رُءُوسُ أَمۡوَٰلِكُمۡ لَا تَظۡلِمُونَ وَلَا تُظۡلَمُونَ


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