Koran, Sure 2, Vers 280

Koranübersetzung:
Wenn jemand in Schwierigkeiten ist, dann gewährt ihm Aufschub, bis eine Erleichterung . Doch wenn ihr mildtätig seid, so ist es besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet.

Erläuterung:
2:279-281 – Die Kriegserklärung gilt an die Gläubiger aus dem Zinsgeschäft, um die “geplagten” Schuldner zu befreien. Im Qur’ān finden wir bei keinem der Gebote und Verbote eine derartige Drohung mit dem Krieg. Die Rücknahme des bezahlten Kapitals stellt kein Unrecht gegen den Schuldner dar.

Arabischer Originaltext:
وَإِن كَانَ ذُو عُسۡرَةٖ فَنَظِرَةٌ إِلَىٰ مَيۡسَرَةٖۚ وَأَن تَصَدَّقُواْ خَيۡرٞ لَّكُمۡ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ


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