Koran, Sure 2, Vers 281

Koranübersetzung:
Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele das zurückerstattet, was sie erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht geschehen.

Erläuterung:
2:279-281 – Die Kriegserklärung gilt an die Gläubiger aus dem Zinsgeschäft, um die “geplagten” Schuldner zu befreien. Im Qur’ān finden wir bei keinem der Gebote und Verbote eine derartige Drohung mit dem Krieg. Die Rücknahme des bezahlten Kapitals stellt kein Unrecht gegen den Schuldner dar.

Arabischer Originaltext:
وَٱتَّقُواْ يَوۡمٗا تُرۡجَعُونَ فِيهِ إِلَى ٱللَّهِۖ ثُمَّ تُوَفَّىٰ كُلُّ نَفۡسٖ مَّا كَسَبَتۡ وَهُمۡ لَا يُظۡلَمُونَ


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