Koran, Sure 2, Vers 283

Koranübersetzung:
Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann soll ein Pfand in Empfang genommen werden. Und wenn einer von euch dem anderen anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und Allah, seinen Herrn, fürchten. Und unterdrückt das Zeugnis nicht. Und wer es verbirgt, dessen Herz ist wahrlich mit Schuld befleckt. Und Allah ist dessen kundig, was ihr tut.

Erläuterung:
2:283 – Das Pfänden ist im Falle des gegenseitigen Vertrauens nur auf Reisen beschränkt. Ansonsten ist es Pflicht, die Gewährung eines Kredits niederzuschreiben. Wenn das Pfand ein Reittier oder ein milchspendendes Tier ist, so steht dem Geldgeber die Nutznießung des Tiers gegen das Futtergras zu.

Arabischer Originaltext:
۞وَإِن كُنتُمۡ عَلَىٰ سَفَرٖ وَلَمۡ تَجِدُواْ كَاتِبٗا فَرِهَٰنٞ مَّقۡبُوضَةٞۖ فَإِنۡ أَمِنَ بَعۡضُكُم بَعۡضٗا فَلۡيُؤَدِّ ٱلَّذِي ٱؤۡتُمِنَ أَمَٰنَتَهُۥ وَلۡيَتَّقِ ٱللَّهَ رَبَّهُۥۗ وَلَا تَكۡتُمُواْ ٱلشَّهَٰدَةَۚ وَمَن يَكۡتُمۡهَا فَإِنَّهُۥٓ ءَاثِمٞ قَلۡبُهُۥۗ وَٱللَّهُ بِمَا تَعۡمَلُونَ عَلِيمٞ


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