Koran, Sure 20, Vers 109

Koranübersetzung:
An jenem Tage wird keinem die Fürsprache etwas nützen – außer jenem, dem der Allerbarmer die Erlaubnis gibt und dessen Wort Ihm wohlgefällig ist.

Erläuterung:
20:109-112 – Zu diesen Versen vgl. 2:255; 3:27; 6:31; 10:3; 16:96-97; 19:87; 21:28; 39:10; 53:26; 78:38 und die Anmerkung dazu. In den letzten beiden Versen dieses Abschnitts wird die bekannte Parallelität des Qur’ān zwischen Bestrafung und Belohnung dargelegt.

Arabischer Originaltext:
يَوۡمَئِذٖ لَّا تَنفَعُ ٱلشَّفَٰعَةُ إِلَّا مَنۡ أَذِنَ لَهُ ٱلرَّحۡمَٰنُ وَرَضِيَ لَهُۥ قَوۡلٗا


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