Koran, Sure 24, Vers 34

Koranübersetzung:
Und wahrlich, Wir haben euch deutliche Zeichen niedergesandt und das Beispiel derer, die vor euch dahingingen, und eine Ermahnung für die Gottesfürchtigen.

Erläuterung:
24:32-34 – Nach ‘Alyy soll man dem Sklaven ein Viertel erlassen. Nach Ibn ‘Abbās soll man dem Sklaven für seinen Freibrief ein kleines Geschenk geben. Von ‘Umar ist überliefert, dass er einem seiner Sklaven namens Abū Umaiyya einen Freibrief ausstellte, und zwar war das der erste Sklave, der im Islam einen Freibrief erhielt. Als dieser nun mit der Anfangsrate zu ‘Umar kam, gab ‘Umar ihm diese zurück und sagte: “Nimm es als Hilfe für deinen Freilassungsvertrag!” Darauf erwiderte der Sklave: “Wenn du das bis zur Endrate hinausgeschoben hättest?” ‘Umar antwortete: “Ich fürchte, dass ich die nicht mehr erreichen werde.” Nach Ansicht von Abū Ḥanīfa ist dies als eine Empfehlung zu verstehen. Er hat gesagt: Es handelt sich beim Freibrief um einen gegenseitigen Vertrag zum Austausch von Vermögenswerten, und man kann ebensowenig zum Nachlass zwingen wie beim Kauf. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass Ḥuwaiṭib Ibn ‘Abdul‘uzza einen Sklaven namens Aṣ-Ṣabīḥ hatte, der seinen Patron um einen Freibrief bat. Der weigerte sich jedoch, worauf der vorliegende Vers herabkam. Weiter ist überliefert: Die Mägde der vorislamischen Araber mussten für ihre Herren Prostitution treiben. ‘Abdullāh Ibn Ubaiyy, das Oberhaupt der “Heuchelei”, hatte sechs Mägde, die er zur Hurerei zwang und denen er allerlei Abgaben auferlegte. Als zwei davon beim Gesandten Allāhs Klage führten, kam der vorliegende Vers herab. (Zam, Gät) (vgl. 4:25; 9:60 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَلَقَدۡ أَنزَلۡنَآ إِلَيۡكُمۡ ءَايَٰتٖ مُّبَيِّنَٰتٖ وَمَثَلٗا مِّنَ ٱلَّذِينَ خَلَوۡاْ مِن قَبۡلِكُمۡ وَمَوۡعِظَةٗ لِّلۡمُتَّقِينَ


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