Koran, Sure 24, Vers 37

Koranübersetzung:
– Männer, die weder Ware noch Handel vom Gedenken an Allah abhält und der Verrichtung des Gebets und dem Entrichten der Zakah; sie fürchten einen Tag, an dem sich Herzen und Augen verdrehen werden.

Erläuterung:
24:37-38 – Die Moscheen zum Gebet aufzusuchen, ist eine alleinige Pflicht der Männer. Den Frauen ist der Besuch der Moscheen und die Teilnahme an den Gebeten zwar erlaubt, aber für sie besteht keine Pflicht dazu, weder für das Freitagsgebet noch für das Gemeinschaftsgebet. Deshalb werden hier nur “Männer” erwähnt, die sich vielleicht gerade auf dem Markt befänden und den Gebetsruf aus der Moschee hörten, während sie mit ihrer Ware und Handelsgeschäften vertieft wären. Die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung der Zakāh sind zwei Gebote des Qur’ān, die überwiegend zusammen erwähnt werden. (vgl. 2:43 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
رِجَالٞ لَّا تُلۡهِيهِمۡ تِجَٰرَةٞ وَلَا بَيۡعٌ عَن ذِكۡرِ ٱللَّهِ وَإِقَامِ ٱلصَّلَوٰةِ وَإِيتَآءِ ٱلزَّكَوٰةِ يَخَافُونَ يَوۡمٗا تَتَقَلَّبُ فِيهِ ٱلۡقُلُوبُ وَٱلۡأَبۡصَٰرُ


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