Koran, Sure 24, Vers 48

Koranübersetzung:
Und wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, siehe, dann wendet sich eine Gruppe von ihnen ab.

Erläuterung:
24:48 – Dies bezieht sich nicht nur auf Fälle zu Lebzeiten des Propheten, sondern hat bis heute Gültigkeit. Eine Vorladung vor ein islamisches Gericht ist tatsächlich eine Aufforderung Allāhs und Seines Gesandten. Wer ihr nicht Folge leistet, verzichtet damit auf seine Rechte. (ÜB) (vgl. 4:59-61 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَإِذَا دُعُوٓاْ إِلَى ٱللَّهِ وَرَسُولِهِۦ لِيَحۡكُمَ بَيۡنَهُمۡ إِذَا فَرِيقٞ مِّنۡهُم مُّعۡرِضُونَ


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