Koran, Sure 24, Vers 05

Koranübersetzung:
; außer jenen, die es hernach bereuen und sich bessern; denn wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig.

Erläuterung:
24:4-5 – Mit drei Strafen wird ein Verleumder belegt, der keine Beweise für seine Aussage vorbringt. Die erste ist, ihn mit achtzig Hieben zu schlagen, die zweite, nie wieder eine Zeugenaussage von ihm entgegenzunehmen, als drittes wird er als Frevler bezeichnet, als eine den gesetzlichen Anforderungen an Rechtschaffenheit nicht genügende Person vor Allāh (t) und vor den Menschen. Wenn irgendein Vorwurf gegen die Keuschheit einer Frau erhoben wird, muss dieser mit Beweismaterial gestützt werden, das doppelt so stark ist wie in gewöhnlichen Rechtsfällen oder sogar in Mordfallen, das heißt vier Zeugen sind notwendig statt der üblichen zwei. Wer diese Forderung nicht erfüllt, gilt als Verleumder und wird selbst bestraft. Nicht nur wird diese entwürdigende Strafe an ihm vollzogen, sondern er verliert seine bürgerlichen Ehrenrechte, hier besonders seine Zeugnisfähigkeit.

Arabischer Originaltext:
إِلَّا ٱلَّذِينَ تَابُواْ مِنۢ بَعۡدِ ذَٰلِكَ وَأَصۡلَحُواْ فَإِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٞ رَّحِيمٞ


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