Koran, Sure 24, Vers 59

Koranübersetzung:
Und wenn die Kinder unter euch den Zustand der Pubertät erreicht haben, dann sollen sie um Einlass bitten, gerade so wie die, die vor ihnen um Einlass gebeten haben. So macht euch Allah Seine Zeichen klar; denn Allah ist Allwissend, Allweise.

Erläuterung:
24:58-60 – In der Sura wurden zuvor die Gesetze erläutert, die Einlass in die Häuser verschaffen. Nun erfolgen die Gesetze, die den Einlass innerhalb der Häuser regeln. Hier folgen einige Verhaltensregeln im Familienkreis. Diener und Kinder haben verhältnismäßig freien Zugang, kommen und gehen zu jeder Tageszeit, und im Umgang mit ihnen gibt es weniger Formalitäten. Aber auch für sie gibt es Einschränkungen. Während der Nacht und vor der Zeit des Morgengebets sollen sie diskret um Erlaubnis fragen, bevor sie eintreten, teilweise weil sie Leute im Schlaf stören, teilweise weil sie sie unbekleidet oder beim Umziehen überraschen könnten. Dasselbe gilt für die Zeit der Mittagsruhe und nach dem letzten Nachtgebet. Für Erwachsene gelten strengere Regeln: Sie müssen zu jeder Tageszeit um Erlaubnis bitten (vgl. unten 24:59). (ÜB) In diesem Versblock werden Frauen erwähnt, die von den üblichen Geboten aufgrund ihres hohen Alters ausgenommen werden; für sie sind die Regeln für Kleidung und Schmuck nicht so streng wie für jüngere, aber auch sie werden zur Zurückhaltung aufgefordert, weil diese an sich gut ist, und weil sie für jüngere Menschen ein Vorbild sein sollten. (vgl. 33:59 und die Anmerkung dazu). 24:58 – ‘Umars Sklave trat einmal zu ihm ein, während er schlief und seine Obergewänder abgelegt hatte; da sagte er: ”O Allāh, verbiete den Eintritt.“ Die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān wurde im 4. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart.

Arabischer Originaltext:
وَإِذَا بَلَغَ ٱلۡأَطۡفَٰلُ مِنكُمُ ٱلۡحُلُمَ فَلۡيَسۡتَ‍ٔۡذِنُواْ كَمَا ٱسۡتَ‍ٔۡذَنَ ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِهِمۡۚ كَذَٰلِكَ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ لَكُمۡ ءَايَٰتِهِۦۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٞ


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