Koran, Sure 24, Vers 07

Koranübersetzung:
; und fünfter soll sein, dass der Fluch Allahs auf ihm lasten möge, falls er ein Lügner sei.

Erläuterung:
24:6-10 – Aus diesen Versen werden die Bestimmungen des sog. Verfluchungseids des islamischen Rechts (arab.: Li‘ān) hergeleitet. Ein Fall von Li‘ān ist aus der Zeit des Propheten (a.s.s.) bekannt.

Arabischer Originaltext:
وَٱلۡخَٰمِسَةُ أَنَّ لَعۡنَتَ ٱللَّهِ عَلَيۡهِ إِن كَانَ مِنَ ٱلۡكَٰذِبِينَ


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