Koranübersetzung:
Und fünfter soll sein, dass Allahs Zorn auf ihr lasten möge, falls er die Wahrheit rede.
Erläuterung:
24:6-10 – Aus diesen Versen werden die Bestimmungen des sog. Verfluchungseids des islamischen Rechts (arab.: Li‘ān) hergeleitet. Ein Fall von Li‘ān ist aus der Zeit des Propheten (a.s.s.) bekannt.
Arabischer Originaltext:
وَٱلۡخَٰمِسَةَ أَنَّ غَضَبَ ٱللَّهِ عَلَيۡهَآ إِن كَانَ مِنَ ٱلصَّٰدِقِينَ
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