Koran, Sure 3, Vers 159

Koranübersetzung:
Und in Anbetracht der Barmherzigkeit Allahs warst du mild zu ihnen; wärst du aber rauh und harten Herzens gewesen, so wären sie dir davongelaufen. Darum vergib ihnen und bitte für sie um Verzeihung und ziehe sie in der Sache zu Rate; und wenn du entschlossen bist, dann vertraue auf Allah; denn wahrlich, Allah liebt diejenigen, die auf Ihn vertrauen.

Erläuterung:
3:159 – Der Ausdruck “…und ziehe sie in der Sache zu Rate” bestimmt sowohl die Beziehung zwischen Staatsoberhaupt und Bürgern als auch die Form des Regierens. Wenn dieses Gebot in erster Linie dem Propheten (a.s.s.) galt, so gilt es weiterhin für alle Muslime zu allen Orten und Zeiten. Trotz Anhören der Ratschläge hat der Regierende im islamischen Recht die Wahl, diese anzunehmen oder abzulehnen.

Arabischer Originaltext:
فَبِمَا رَحۡمَةٖ مِّنَ ٱللَّهِ لِنتَ لَهُمۡۖ وَلَوۡ كُنتَ فَظًّا غَلِيظَ ٱلۡقَلۡبِ لَٱنفَضُّواْ مِنۡ حَوۡلِكَۖ فَٱعۡفُ عَنۡهُمۡ وَٱسۡتَغۡفِرۡ لَهُمۡ وَشَاوِرۡهُمۡ فِي ٱلۡأَمۡرِۖ فَإِذَا عَزَمۡتَ فَتَوَكَّلۡ عَلَى ٱللَّهِۚ إِنَّ ٱللَّهَ يُحِبُّ ٱلۡمُتَوَكِّلِينَ


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