Koran, Sure 3, Vers 077

Koranübersetzung:
Wahrlich, diejenigen, welche ihren Bund mit Allah und ihre Eide um einen geringen Preis verkaufen, haben keinen Anteil am Jenseits, und Allah spricht nicht zu ihnen, und Er schaut sie nicht an am Tag der Auferstehung, und Er reinigt sie nicht, und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein.

Erläuterung:
3:77 – ‘Abdullāh Ibn ‘Umar, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”Es ist oft vorgekommen, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, wie folgt schwor: »Nein! Bei Dem, Der die Herzen hin und her wendet.«“ (Bu) ‘Abdullāh berichtete ferner, dass der Gesandte Allāhs ‘Umar Ibn Al-Ḫaṭṭāb einholte, als er mitten in einer Reisegruppe ritt und bei seinem Vater schwor. Der Prophet sagte: »Wahrlich, Allāh verbietet euch (Gläubigen), dass ihr bei euren Vätern schwört. Wer unbedingt schwören will, der soll nur bei Allāh schwören oder schweigen!«“ (Bu) ‘Abdullāh Ibn Abī Aufā, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass ein Mann einen Verkaufsstand auf dem Markt erstellte und beim Feilbieten seiner Ware bei Allāh schwor, dass er dafür weniger Geld verlange, als was er dafür zahlte, um einen von den Muslimen in seine Verkaufsfalle zu locken. Darauf wurde dieser Qur’ān-Vers offenbart. ‘Abdu-r-Raḥmān Ibn Samūra berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Verlange nicht nach der Führerschaft; denn wenn du mit dieser unaufgefordert beauftragt wirst, wird dir dabei geholfen; und wenn du sie nach Verlangen innehast, wirst du ihr ausgeliefert sein. Und wenn du etwas schwörst und siehst, dass es besser wäre, wenn du anders handeln würdest, so tue, was besser ist und leiste die Sühne für deinen Schwur.“ (Bu) Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Wer von euch bei Al-Lāt und Al-‘Uzza (Zwei Göttinnen bei den heidnischen Arabern vor dem Islam) geschworen hat, der soll “lā Ilāha illa-llāh” (kein Gott ist da außer Allāh) sprechen; und wer zu seinem Gefährten sagt: »Komm, ich will mit dir Glücksspiel betreiben!«, der soll ein Almosen (arab.: Ṣadaqa) ausgeben.“ Abū Huraira berichtete ferner: ”Ich hörte den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagen: »Das Schwören wegen einer Ware ist Heuchelei und vernichtend für den Segen.“ (Bu) Al-Barā’, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”Der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, befahl uns, den Schwörenden bei der Durchsetzung seines Schwurs zu unterstützen.“ (D.h.: nur im guten Sinne und bei völlig legitimen Dingen. (Bu) 3:77 – Ṯābit Ibn Aḍ-Ḍaḥḥāk berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Wer immer in einer Form eines anderen Glaubens als des Islam schwört, der ist bei dem, was er spricht. Und kein Mensch vermag ein Gelöbnis zur Weihgabe einer Sache versprechen, die er nicht besitzt. Und wer mit einem Gegenstand Selbstmord begeht, mit dem wird er am Tage der Auferstehung gepeinigt werden. Und wer einen Gläubigen verflucht, der handelt genauso, als ob er ihn getötet hätte, und wer dem anderen den Unglauben (arab.: Kufr) vorwirft, der handelt auch so, als ob er ihn getötet hätte.“ (Bu)

Arabischer Originaltext:
إِنَّ ٱلَّذِينَ يَشۡتَرُونَ بِعَهۡدِ ٱللَّهِ وَأَيۡمَٰنِهِمۡ ثَمَنٗا قَلِيلًا أُوْلَٰٓئِكَ لَا خَلَٰقَ لَهُمۡ فِي ٱلۡأٓخِرَةِ وَلَا يُكَلِّمُهُمُ ٱللَّهُ وَلَا يَنظُرُ إِلَيۡهِمۡ يَوۡمَ ٱلۡقِيَٰمَةِ وَلَا يُزَكِّيهِمۡ وَلَهُمۡ عَذَابٌ أَلِيمٞ


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