Koran, Sure 3, Vers 097

Koranübersetzung:
In ihm sind deutliche Zeichen – die Stätte Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist – wahrlich, Allah ist nicht auf die Welten angewiesen.

Erläuterung:
3:97 – Von ‘Alyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, wird überliefert: ”Als der Qur’ān-Vers »Und der Menschen Pflicht gegenüber Allāh ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann« offenbart worden war, fragte ein Mann den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm: »Jedes Jahr, o Gesandter Allāhs?« Darauf wandte sich der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, von ihm ab, doch jener wiederholte seine Frage zwei oder dreimal. Schließlich sagte der Gesandte Allāhs: »Ich bin nahe daran, ja zu sagen. Doch bei Allāh! Sagte ich ja, so würde es zur Pflicht werden; und wenn es zur Pflicht würde, könntet ihr sie nicht erfüllen. So lasst mich (damit) in Ruhe, solange ich auch euch (damit) in Ruhe lasse. Diejenigen aber, die vor euch waren, richteten ihre überflüssigen Fragen und ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihren Propheten zugrunde. Wenn ich euch nun etwas anordne, so führt davon aus, so viel ihr vermögt. Wenn ich euch jedoch etwas verbiete, so haltet euch davon fern.« Daraufhin offenbarte Allāh (t) folgende Worte: ”O ihr Gläubigen! Fragt nicht nach Dingen, die, wenn sie euch kundgetan werden, euch leidtun, und die, wenn ihr nach ihnen fragt, wenn der Qur’ān offenbart wird, euch (sowieso) kundgetan werden.“ (5:101) Dieses Verbot, Fragen nach Dingen zu stellen, die einem nachher leidtun, galt nur für die Zeit des Gesandten Allāhs. Nachdem aber das offenbarte Gesetz in Kraft getreten war und man vor weiteren Hinzufügungen sicher sein konnte, war das Verbot mit dem Verschwinden seines Anlasses aufgehoben. (vgl. 2:125 ff.; 22:26f. und die Anmerkung dazu). 3:97 – Anlässlich seines Einzugs in Makka sagte der Gesandte Allāhs (a.s.s.): “Diese Stadt hat Allāh am Tag der Erschaffung von Himmel und Erde für heilig erklärt; Dadurch ist sie heilig bis zum Tag der Auferstehung. Er hat vor meiner Zeit niemandem erlaubt, darin zu kämpfen, und Er erlaubte es mir nur für eine Stunde an einem bestimmten Tag. Ihre Dornbüsche dürfen nicht beschnitten und ihre Wildtiere nicht getötet werden. Fundsachen dürfen nur nach öffentlicher Bekanntgabe aufgehoben werden, und ihre Grünpflanzen dürfen nicht abgeschnitten werden.” (vgl. Qur’ān 2:125 ff.; 22:26f. und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
فِيهِ ءَايَٰتُۢ بَيِّنَٰتٞ مَّقَامُ إِبۡرَٰهِيمَۖ وَمَن دَخَلَهُۥ كَانَ ءَامِنٗاۗ وَلِلَّهِ عَلَى ٱلنَّاسِ حِجُّ ٱلۡبَيۡتِ مَنِ ٱسۡتَطَاعَ إِلَيۡهِ سَبِيلٗاۚ وَمَن كَفَرَ فَإِنَّ ٱللَّهَ غَنِيٌّ عَنِ ٱلۡعَٰلَمِينَ


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