Koran, Sure 33, Vers 40

Koranübersetzung:
Muhammad ist nicht der Vater eines eurer Männer, sondern der Gesandte Allahs und der letzte aller Propheten, und Allah besitzt die volle Kenntnis aller Dinge.

Erläuterung:
33:40 – Das heißt: Er ist nicht wirklich der Vater von irgendeinem eurer Männer, so dass zwischen beiden dieselben Verschwägerungs- und Verehelichungsverbote bestehen, wie zwischen einem Vater und seinem männlichen Nachkommen. Er ist vielmehr der Gesandte Allāhs. Jeder Gesandte ist insofern der Vater seiner Religionsgemeinschaft, als diese verpflichtet ist, ihn zu achten und zu ehren, und er verpflichtet ist, für sie zu sorgen und ihr Rat zu gewähren. Dagegen ist er hinsichtlich der übrigen Bestimmungen, die zwischen Vätern und Söhnen bestehen, nicht der Vater seiner Gemeinde. Zaid Ibn Ḥāriṯa, den Muḥammad (a.s.s.) als Nennsohn angenommen hat, ist auch einer eurer Männer, die nicht wirklich seine Nachkommen sind, und somit gilt für ihn dieselbe rechtliche Bestimmung wie für euch; denn Adoption und Annahme an Kindes Statt sind nichts anderes als Fälle aus dem Gebiet der Anknüpfung besonderer Beziehungen und der Wahl eines Gefährten und begründen kein leibliches Vaterschaftsverhältnis. “… und der letzte aller Propheten”: Das heißt: Wenn er einen männlichen Nachkommen erhalten hätte, der das Alter der Mannbarkeit erreicht hätte, so wäre dieser auch Prophet geworden, und Muḥammad wäre nicht das Siegel der Propheten. So ist überliefert, dass Muḥammad (a.s.s.) nach dem Tode seines Sohnes Ibrāhīm sagte: Hätte er weiter gelebt, wäre er Prophet geworden. Wenn man nun fragt, ob Muḥammad denn nicht leiblicher Vater von Aṭ-Ṭāhir, Aṭ-Ṭayyib, Al-Qāsim und Ibrāhīm war, so kann beantwortet werden: Sie fallen in Allāhs Wort von “irgend einem eurer Männer” aus zwei Gründen nicht unter die Verneinung der Vaterschaft: Erstens haben diese Söhne gar nicht das Alter von Männern erreicht, und zweitens hat Allāh (t) das Wort “Männer” auf die Angeredeten und nicht auf diese Söhne Muḥammads bezogen. Diese Söhne Muḥammads waren nämlich dessen Männer und nicht die der Angeredeten gewesen. Wenn man ferner fragt, ob Muḥammad nicht Vater seiner Enkel Al-Ḥasan und Al-Ḥusain war, so kann beantwortet werden: Gewiss! Aber sie waren damals noch keine Männer und waren ebenfalls Muḥammads Männer und nicht die der Angeredeten gewesen. Dazu kommt ein weiteres: Es ist speziell ein unmittelbarer Nachkomme Muḥammads und nicht sein Kindeskind gemeint, wie es sich aus Allāhs Wort und das Siegel der Propheten ergibt. Denn Al-Ḥasan und Al-Ḥusain haben so lange gelebt, bis der eine das Alter von vierzig Jahren und der andere das Alter von fünfzig Jahren überschritten hatte, ohne dass sie Propheten geworden waren und damit das Siegel der Propheten bilden würden. Wenn man schließlich fragt, wieso Muḥammad als Siegel der Propheten der letzte Prophet sein kann, wo doch Jesus am Ende der Zeit als ein Erkennungszeichen der Stunde des Gerichts herabkommen wird, so kann erwidert werden: Dass Muḥammad der letzte der Propheten ist, bedeutet, dass nach ihm keiner mehr als Prophet tätig sein wird. Jesus (a.s.) aber war vor Muḥammad als Prophet tätig. Und wenn Jesus zurückkommen wird, so tut er das, indem er sich des Gesetzes Muḥammads befleißigt und sein Gebet nach dessen Gebetsrichtung (Qibla) auf Makka hin verrichtet, als wäre er ein Glied seiner Gemeinde. (Zam, Gät) 33:40 – Der Tod Ibrāhīms ist ein Beweis für die Echtheit des Propheten Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm. Hätte Ibrāhīm nach dem Propheten (a.s.s.) gelebt, so wäre er auch ein Prophet, was dann dem Qur’ān widersprechen würde. Sein Todestag traf zufällig mit einer Sonnenfinsternis zusammen. Die Muslime glaubten daher, dass der Himmel sich wegen seines Todes verdunkelt hätte. Der Prophet (a.s.s.) widerlegte dies so, dass Sonne und Mond zwei Zeichen Allāhs seien, die sich nicht wegen dem Tod eines Menschen verändern würden. Nach einer Überlieferung sagte der Prophet in tiefer Trauer über seinen verstorbenen Sohn Ibrāhīm: ”Das Auge verliert seine Tränen, das Herz trauert, und wir sagen nichts, außer, was das Wohlwollen unseres Herrn hervorruft; wahrlich, wir sind über dich traurig, o Ibrāhīm. Und wir gehören Allāh und zu Ihm ist unsere Heimkehr.“ (Bu) 33:40 – Die Adoption wurde in der vorislamischen Zeit von den Arabern praktiziert. Dabei erhielt das adoptierte Kind den Namen der Person, von der es adoptiert wurde, so als sei es sein/ihr leibliches Kind. Der Islam verbot die Adoption, erlaubte jedoch den Muslimen, Kinder, die nicht ihre eigenen waren, aufzuziehen, betreuen und unterstützen, jedoch müssen die Kinder nach ihrem leiblichen Vater benannt werden. Abū Ḏarr, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: ”Es gibt keinen Menschen, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem Vater behauptet – und er handelt dabei wissentlich, der nicht dadurch den Glauben an Allāh abgelegt hat. Und wer seine Zugehörigkeit zu Leuten behauptet, mit denen er keine verwandtschaftliche Bindung gemeinsam hat, der soll seinen Platz im Höllenfeuer einnehmen.“ Sowohl nach dem Qur’ān (33:4f., 37, 40) als auch diesem Ḥadīṯ ist die Adoption, die weltweit verbreitet und gesetzlich geregelt ist, ausdrücklich verboten. Vor den verheerenden Folgen der Adoption wird in diesem Zusammenhang deshalb gewarnt, weil diese solche Verhältnisse hervorruft, die im Islam verpönt sind, wie zum Beispiel die Erbschaftsfolge, die das Eigentum unter Ausschluss der echten Erben zu einer völlig fremden Person überträgt. Auch der Personenkreis, in dem die Heirat untereinander ausgeschlossen ist, wird durch Adoption gesprengt, indem die Frau einen fremden Mann als Bruder gewinnt und vor ihm ohne den vorgeschriebenen Kleidungsschutz erscheint, während dieser nach der Šarī‘a die Stellung eines Fremden hat. Ferner wird die Eheschließung mit einer Person ausgeschlossen sein, weil die Adoption den Weg dazu sperrt oder umgekehrt, d.h., dass eventuell ein Mann unwissentlich seine leibliche Schwester heiraten kann. Das System der göttlichen Schöpfung muss unbedingt beibehalten und beachtet werden, und die weltlichen Gesetze dürfen niemals die göttlichen aufheben und/oder diese beeinträchtigen.

Arabischer Originaltext:
مَّا كَانَ مُحَمَّدٌ أَبَآ أَحَدٖ مِّن رِّجَالِكُمۡ وَلَٰكِن رَّسُولَ ٱللَّهِ وَخَاتَمَ ٱلنَّبِيِّ‍ۧنَۗ وَكَانَ ٱللَّهُ بِكُلِّ شَيۡءٍ عَلِيمٗا


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