Koran, Sure 33, Vers 53

Koranübersetzung:
O ihr, die ihr glaubt! Betretet nicht die Häuser des Propheten, es sei denn, dass euch zu einer Mahlzeit Erlaubnis gegeben wurde. Und wartet nicht auf deren Zubereitung, sondern tretet ein, wann immer ihr eingeladen seid. Und wenn ihr gespeist habt, dann geht auseinander und lasst euch nicht aus Geselligkeit in eine weitere Unterhaltung verwickeln. Das verursacht dem Propheten Ungelegenheit, und er ist scheu vor euch, jedoch Allah ist nicht scheu vor der Wahrheit. Und wenn ihr sie um irgendetwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es geziemt euch nicht, den Gesandten Allahs zu belästigen, noch seine Frauen jemals nach ihm zu heiraten. Wahrlich, das würde vor Allah eine Ungeheuerlichkeit sein.

Erläuterung:
33:53-54 – Hier erklärt der Qur’ān die Beziehung zwischen den Muslimen und dem Hause des Propheten (vgl. 2:104) einerseits und seinen Frauen, den Müttern der Gläubigen, andererseits, und zwar zu seinen Lebzeiten und nach seinem Tode. Er begegnete damit auch einem konkreten Zustand, in dem die Heuchler und andere mit verwerflichen Neigungen den Propheten zu belästigen suchten. In unserer Zeit ist es ebenso wichtig, die Regeln verfeinerter Sozialethik zu lehren wie zur Zeit des Propheten (a.s.s.). Was in diesem Vers gelehrt wird, kann auf folgende Weise zusammengefasst werden: Betritt nicht das Haus eines Freundes ohne dessen Einwilligung. Wenn du zum Essen eingeladen wirst, dann geh nicht zu früh; du bist zum Essen gebeten worden, nicht zum Warten auf das Essen. Sei pünktlich da, so dass du eintreten kannst, wenn du erwartet und hereingebeten wirst. Belästige nach dem Essen nicht den Gastgeber durch zu große Vertraulichkeit, besonders dann nicht, wenn es zwischen euch einen großen Abstand gibt. Verschwende keine Zeit mit Geschwätz und Getue, womit du deinen Gastgeber möglicherweise belästigst. Verstehe, was angemessenes Verhalten für dich ist; er ist vielleicht zu höflich, um dich zum Weggehen aufzufordern. All dies hat eine gesellschaftliche Tragweite. (ÜB) (vgl. dazu 24:27; ferner unten 33:55).

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَدۡخُلُواْ بُيُوتَ ٱلنَّبِيِّ إِلَّآ أَن يُؤۡذَنَ لَكُمۡ إِلَىٰ طَعَامٍ غَيۡرَ نَٰظِرِينَ إِنَىٰهُ وَلَٰكِنۡ إِذَا دُعِيتُمۡ فَٱدۡخُلُواْ فَإِذَا طَعِمۡتُمۡ فَٱنتَشِرُواْ وَلَا مُسۡتَ‍ٔۡنِسِينَ لِحَدِيثٍۚ إِنَّ ذَٰلِكُمۡ كَانَ يُؤۡذِي ٱلنَّبِيَّ فَيَسۡتَحۡيِۦ مِنكُمۡۖ وَٱللَّهُ لَا يَسۡتَحۡيِۦ مِنَ ٱلۡحَقِّۚ وَإِذَا سَأَلۡتُمُوهُنَّ مَتَٰعٗا فَسۡ‍َٔلُوهُنَّ مِن وَرَآءِ حِجَابٖۚ ذَٰلِكُمۡ أَطۡهَرُ لِقُلُوبِكُمۡ وَقُلُوبِهِنَّۚ وَمَا كَانَ لَكُمۡ أَن تُؤۡذُواْ رَسُولَ ٱللَّهِ وَلَآ أَن تَنكِحُوٓاْ أَزۡوَٰجَهُۥ مِنۢ بَعۡدِهِۦٓ أَبَدًاۚ إِنَّ ذَٰلِكُمۡ كَانَ عِندَ ٱللَّهِ عَظِيمًا


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