Koran, Sure 4, Vers 103

Koranübersetzung:
Und wenn ihr das Gebet verrichtet habt, dann gedenkt Allahs im Stehen, Sitzen und im Liegen. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet; wahrlich das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht.

Erläuterung:
4:103 – Die Körperhaltungen werden hier als legitim aufgeführt, um dessen Verbieten durch menschliche Willkür späterer Generationen zu unterbinden, welche behaupten könnten, “Allāhs gedenken im Stehen und im Sitzen und (im Liegen) auf Seiten” sei unhöflich (vgl. dazu 3:191).

Arabischer Originaltext:
فَإِذَا قَضَيۡتُمُ ٱلصَّلَوٰةَ فَٱذۡكُرُواْ ٱللَّهَ قِيَٰمٗا وَقُعُودٗا وَعَلَىٰ جُنُوبِكُمۡۚ فَإِذَا ٱطۡمَأۡنَنتُمۡ فَأَقِيمُواْ ٱلصَّلَوٰةَۚ إِنَّ ٱلصَّلَوٰةَ كَانَتۡ عَلَى ٱلۡمُؤۡمِنِينَ كِتَٰبٗا مَّوۡقُوتٗا


Koranaudio