Koran, Sure 4, Vers 130

Koranübersetzung:
Und wenn sie sich trennen, so wird Allah beiden aus Seiner Fülle Genüge tun; denn Allah ist Huldreich und Allweise.

Erläuterung:
4:130 – D.h., wenn sie sich trennen, nämlich in rechtlich einwandfreier Weise, nachdem alle Versöhnungsversuche fehlgeschlagen sind. Wenn keine Versöhnung mehr möglich ist und es zwischen den Eheleuten keine Gemeinsamkeiten mehr gibt, ist die Trennung ein erlaubter Ausweg. Der Islam bindet Eheleute nicht mit Ketten aneinander, sondern mit Barmherzigkeit und Güte. Wenn diese sich erschöpft haben, befiehlt er ihnen nicht, in einem Gefängnis des Hasses und der Abscheu zu bleiben oder ihre innerliche Trennung durch den äußeren Anschein zu überdecken. Das heißt, Er segnet den benachteiligten Partner entweder mit einem guten Ehegefährten oder mit einem besseren Zustand. (ÜB)

Arabischer Originaltext:
وَإِن يَتَفَرَّقَا يُغۡنِ ٱللَّهُ كُلّٗا مِّن سَعَتِهِۦۚ وَكَانَ ٱللَّهُ وَٰسِعًا حَكِيمٗا


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