Koran, Sure 4, Vers 015

Koranübersetzung:
Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.

Erläuterung:
4:15 – “Hurerei” ist ein allgemeiner Begriff für unzüchtige Handlungsweisen aller Art. In unserer modernen Zeit fallen darunter z.B. Homosexualität, Striptease, pornographische Darstellungen, sexueller Missbrauch von Kindern, Telefonsex usw. Für die Begehung vom verbotenen Geschlechtsverkehr, wie z.B. Unzucht und Ehebruch sind andere Arten von Strafen vorgesehen. Die Strafe für eine Frau, die Hurerei begangen hat, ist der Hausarrest auf Lebenszeit, um die islamische Gesellschaft vor dem moralischen Verfall zu schützen. Für den Lebensunterhalt der Frau kommen ihre Familienangehörigen auf, die dazu verpflichtet sind oder der islamische Staat selbst, wenn diese nicht vorhanden sind. (vgl. dazu unten 4:17 und 24:2-4).

Arabischer Originaltext:
وَٱلَّٰتِي يَأۡتِينَ ٱلۡفَٰحِشَةَ مِن نِّسَآئِكُمۡ فَٱسۡتَشۡهِدُواْ عَلَيۡهِنَّ أَرۡبَعَةٗ مِّنكُمۡۖ فَإِن شَهِدُواْ فَأَمۡسِكُوهُنَّ فِي ٱلۡبُيُوتِ حَتَّىٰ يَتَوَفَّىٰهُنَّ ٱلۡمَوۡتُ أَوۡ يَجۡعَلَ ٱللَّهُ لَهُنَّ سَبِيلٗا


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