Koran, Sure 4, Vers 016

Koranübersetzung:
Und wenn zwei von euch es begehen, dann fügt ihnen Übel zu. Wenn sie umkehren und sich bessern, dann lasst ab von ihnen; denn Allah ist Gnädig und Barmherzig.

Erläuterung:
4:16 – In diesem Vers handelt es sich um die Hurerei unter zwei Männern, wie z.B. Partnerehe und Homosexualität. Ibn ‘Abbās und Sa‘īd Ibn Ǧābir erklären den Satz: “… fügt ihnen Übel zu” wie folgt: “Bestraft beide Beteiligten an der Tat mit Beschimpfungen, Schmähungen und Schlägen mit den Schuhen.” Mit dem Satz: “Wenn sie aber umkehren und sich bessern” handelt es sich um die tätige Reue durch Änderung ihrer Lebensweise. Das unterschiedliche Strafmaß in den beiden Fällen (Versen 4:15 und 4:16) zwischen Mann und Frau hat den Zweck, den Mann nicht als ewige Last für seine Familie einzusperren, und ihm eine Chance für den Lebenserwerb zu ermöglichen. Dadurch besteht die Möglichkeit einer Heirat zwischen ihm und der Frau im Vers 4:15, für die er den Lebensunterhalt bestreiten kann. (vgl. dazu 24:2-4).

Arabischer Originaltext:
وَٱلَّذَانِ يَأۡتِيَٰنِهَا مِنكُمۡ فَ‍َٔاذُوهُمَاۖ فَإِن تَابَا وَأَصۡلَحَا فَأَعۡرِضُواْ عَنۡهُمَآۗ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ تَوَّابٗا رَّحِيمًا


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