Koran, Sure 4, Vers 160

Koranübersetzung:
Und der Sünde der Juden wegen haben Wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen erlaubt waren, wie auch, weil sie viele Hindernisse in Allahs Weg legten

Erläuterung:
4:160-161 – Von den verbotenen Dingen zählten Kamelfleisch, Kaninchen und Hasen, sowie das Fett von Rindern, Schafen und Ziegen. Zinsverbot galt genauso wie die Gesetzgebung des Islam. (vgl. 6:146 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
فَبِظُلۡمٖ مِّنَ ٱلَّذِينَ هَادُواْ حَرَّمۡنَا عَلَيۡهِمۡ طَيِّبَٰتٍ أُحِلَّتۡ لَهُمۡ وَبِصَدِّهِمۡ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِ كَثِيرٗا


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