Koran, Sure 4, Vers 019

Koranübersetzung:
O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht , um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt gütig mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.

Erläuterung:
4:19 – In der vorislamischen Zeit war es Brauch, dass wenn einer starb, sein nächster Verwandter kam und seinen Mantel bzw. Gewandt über die Witwe warf und sie als sein Eigentum bzw. Beute betrachtete. Falls sie hübsch war, heiratete er sie, und wenn sie hässlich war, so hielt er sie fest bis zu ihrem Tod, um sie zu beerben, oder sie musste sich mit Geld loskaufen. Nach islamischem Recht steht es der Frau zu, nach dem Tod ihres Mannes frei zu wohnen, wo sie möchte und – nach Ablauf ihrer Wartefrist zu heiraten, wen sie will. Mit den Worten: “… und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allāh reiches Gut gelegt hat” macht Allāh (t) von der Ehe eine soziale Einrichtung. Ein Mann kam zum Zweiten Kalifen ‘Umar Ibn Al-Ḫaṭṭāb (r) und begehrte die Scheidung von seiner Frau mit der Begründung, er liebe sie nicht. ‘Umar sagte zu ihm: ”Wehe dir, werden die Familien nur auf Liebe gegründet! Und wo bleiben dann die sozialen Bindungen und Verpflichtungen?“.

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا يَحِلُّ لَكُمۡ أَن تَرِثُواْ ٱلنِّسَآءَ كَرۡهٗاۖ وَلَا تَعۡضُلُوهُنَّ لِتَذۡهَبُواْ بِبَعۡضِ مَآ ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَٰحِشَةٖ مُّبَيِّنَةٖۚ وَعَاشِرُوهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ فَإِن كَرِهۡتُمُوهُنَّ فَعَسَىٰٓ أَن تَكۡرَهُواْ شَيۡ‍ٔٗا وَيَجۡعَلَ ٱللَّهُ فِيهِ خَيۡرٗا كَثِيرٗا


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