Koran, Sure 4, Vers 025

Koranübersetzung:
Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese ist für diejenigen von euch , die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.

Erläuterung:
4:25 – Mit “Besitz der rechten Hand” sind Kriegsgefangene (vgl. oben 4:24) und Sklavinnen gemeint. Im Gegensatz zu der Zeit der Unwissenheit vor dem Islam (arab.: Ǧāhiliyya), als die Sklaven ihrer Rechte und ihrer Menschenwürde beraubt wurden, zeigt sich hier die ganze Reichweite des islamischen Rechts. Die Brautgabe ist der Sklavin ebenso zu zahlen wie der freien Frau. Wenn eine gläubige Sklavin Ehebruch begeht, erhält sie die Hälfte der Strafe, die für eine unverheiratete freie Frau vorgesehen ist, weil der schwache soziale Status einer Sklavin sie offensichtlich mehr der Versuchung aussetzt als eine freie Frau. (vgl. 24:32:34 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَمَن لَّمۡ يَسۡتَطِعۡ مِنكُمۡ طَوۡلًا أَن يَنكِحَ ٱلۡمُحۡصَنَٰتِ ٱلۡمُؤۡمِنَٰتِ فَمِن مَّا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُكُم مِّن فَتَيَٰتِكُمُ ٱلۡمُؤۡمِنَٰتِۚ وَٱللَّهُ أَعۡلَمُ بِإِيمَٰنِكُمۚ بَعۡضُكُم مِّنۢ بَعۡضٖۚ فَٱنكِحُوهُنَّ بِإِذۡنِ أَهۡلِهِنَّ وَءَاتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِ مُحۡصَنَٰتٍ غَيۡرَ مُسَٰفِحَٰتٖ وَلَا مُتَّخِذَٰتِ أَخۡدَانٖۚ فَإِذَآ أُحۡصِنَّ فَإِنۡ أَتَيۡنَ بِفَٰحِشَةٖ فَعَلَيۡهِنَّ نِصۡفُ مَا عَلَى ٱلۡمُحۡصَنَٰتِ مِنَ ٱلۡعَذَابِۚ ذَٰلِكَ لِمَنۡ خَشِيَ ٱلۡعَنَتَ مِنكُمۡۚ وَأَن تَصۡبِرُواْ خَيۡرٞ لَّكُمۡۗ وَٱللَّهُ غَفُورٞ رَّحِيمٞ


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