Koran, Sure 4, Vers 029

Koranübersetzung:
O die ihr glaubt! Verzehrt nicht euer Vermögen untereinander in ungerechter Weise, sondern treibt Handelsgeschäfte im gegenseitigen Einvernehmen; und begeht nicht Selbstmord! Wahrlich, Allah verfährt barmherzig mit euch.

Erläuterung:
4:29-30 – “…im gegenseitigen Einvernehmen” bedeutet, dass Geschäftsabwicklungen nach vorheriger Vereinbarung abgeschlossen werden sollen. “…und begeht nicht Selbstmord” (in Plural) hat die Bedeutung, kann sowohl als Verbot des Selbstmords überhaupt als auch das kollektive Vernichten der menschlichen Gesellschaft durch Verzehrung des gegenseitigen Vermögens (vgl. dazu 2:188).

Arabischer Originaltext:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَأۡكُلُوٓاْ أَمۡوَٰلَكُم بَيۡنَكُم بِٱلۡبَٰطِلِ إِلَّآ أَن تَكُونَ تِجَٰرَةً عَن تَرَاضٖ مِّنكُمۡۚ وَلَا تَقۡتُلُوٓاْ أَنفُسَكُمۡۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ بِكُمۡ رَحِيمٗا


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